Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof eine Grundsatzfrage vorgelegt: Gelten die Regalsysteme USM Haller als Kunstwerke oder als reines Gebrauchsdesign? Die Antwort entscheidet über urheberrechtliche Schutzfristen und könnte die gesamte Möbelbranche betreffen. Bisher unterscheidet das Urheberrecht zwischen angewandter Kunst mit niedrigerer Schutzschwelle und freier Kunst – eine Grenze, die bei ikonischen Designobjekten zunehmend verschwimmt. Die EuGH-Entscheidung wird klären, welche Kriterien künftig für die Einstufung gelten.
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